Gartenvergabe

Wichtige Informationen für scheidende Mitglieder:

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die einzelnen Parzellen laut Satzung und Pachtvertrag ausschließlich über den Vorstand und die dort vorhandene Warteliste an Bewerber und Interessenten vergeben werden.

Eine eigenmächtige Vergabe der Parzelle durch den Pächter bzw. Kleingärtner ist nicht gestattet. D.h., die Pächter und Mitglieder dürfen nicht eigenmächtig einen Nachfolger oder Neupächter (“Nachmieter”) aussuchen und bestellen. Nicht bindende Vorschläge können sie allerdings machen.

Sie dürfen unter keinen Umständen von einem Interessenten eine Abstandssumme verlangen! Allein der Vorstand entscheidet nach Warteliste und Solvenz der Bewerber, wer welchen Garten zur Pacht angeboten bekommt.

Eine unabhängige Schätzkommission legt den Abstandswert Ihrer Parzelle verbindlich fest. Und nur zu diesem Preis (zzgl. Gebühren und Beiträge) werden die Gärten an Dritte weiterverpachtet.

Jeglicher “Verkauf” Ihrer Parzelle oder der dort befindlichen Einrichtungen ist nicht gestattet! Sprechen Sie zunächst mit dem Vorstand, bevor Sie eine Abgabe planen. Oder reichen Sie schlichtweg eine fristgemäße Kündigung ein – den Rest erledigen wir!

Für Interessierte und Bewerber

Geben Sie niemals irgend einem Kleingärtner bzw. Pächter einer Parzelle Geld für dort befindliche Einrichtungen und Gegenstände, solange Sie noch nicht vom Vorstand die Zusage für den Garten haben. Sonst ist das Geld weg und Sie haben keinerlei Anspruch darauf, als Neupächter genommen zu werden. Im Gegenteil: Wer sich auf diese Art “einkaufen” will und damit Satzung und Pachtvertragsgrundlagen umgehen und verletzen will, verwirkt die Möglichkeit, Mitglied zu kommen.

Diese Hinweise sind bedauerlicherweise erforderlich und zu beachten, da wir “geheime” Absprachen und Schiebereien vermeiden.

Die Bewerber- und Warteliste sind allein Grundlage für die Auswahl von Neupächtern.

Allein der Vorstand entscheidet über die Vergabe von freien Gärten!